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Kinderschutz & Schule

Der Fokus zur Verbesserung des Kinderschutzes wurde in den vergangen Jahren – nicht nur im Kreis Borken - insbesondere auf die Zielgruppe der jüngeren Kindern gerichtet. So wurde im Kreis Borken im Rahmen des „Netzwerkes Frühe Hilfen/Kinderschutz“ im Jahr 2011 ein Kooperationsvertrag mit allen Schulen der Primarstufe abgeschlossen. Die klaren Vereinbarungen und das gemeinsame Verständnis über die wahrzunehmenden Aufgaben im Kinderschutz haben nach Einschätzung der Jugendämter und Schulen zu einer Verbesserung der Kooperationsbezüge im Kinderschutz geführt.

Alle Unterlagen zum Kinderschutz an Grundschulen hier aufrufen (Seite des Schulamtes)

Seit 2019 liegt die Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden Schulen in der 2. Auflage vor. Damit wird für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen bei älteren Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame Grundlage geschaffen, die zu mehr Handlungssicherheit bei allen Beteiligten führt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gleichermaßen eine Aufgabe von Schulen und Jugendämtern. Für beide Systeme besteht der gesetzliche Auftrag zur Wahrnehmung des Schutzauftrages (§ 8a SGB VIII bzw. § 42 Abs. 6 SchulG). Zur Sicherstellung dieses Auftrages und damit zur Erhöhung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist ein kooperatives Vorgehen unverzichtbar. Dies erfordert vor allem Kenntnisse über das Vorgehen des Kooperationspartners und seine Handlungsmöglichkeiten. 

Im Rahmen einer Fachtagung für zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus den weiterführenden Schulen und Jugendämtern wurde die Handreichung vorgestellt und erläutert.

Den Fachvortrag hielt Professor Dr. Reinhold Schone, Fachhochschule Münster

Die Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden Schulen können Sie hier aufrufen 

Die Regionale Schulberatungsstelle war bei der Erarbeitung von Vertrag und Handreichung beratend tätig. 

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