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Beratung in der Schule

Die Bedeutung von Beratung in Schulen nimmt zu. Sie erbringen daher in verschiedenen Arbeitsfeldern eine Reihe unterschiedlicher Beratungsleistungen.  Dabei ist das Spektrum von Beratung in der Schule sehr groß. Es reicht von "Personalberatung" der Schulleitung bis hin zu Formen der Supervision bei "Kollegialer Beratung". Meist sind aber Schülerinnen u. Schüler, sowie deren Eltern Adressaten schulischer Beratung. Diese Beratungsleistung wird im Wesentlichen von allen Lehrerinnen und Lehrern einer Schule erbracht. Beratungslehrkräfte ergänzen und intensivieren die Beratungsarbeit des Kollegiums. Der Beratungserlass sieht vor, diese Einzelleistungen in einem gemeinsamen Beratungskonzept zu integrieren.

Beratung dient letztlich der Lösung von Problemen. "Beratung" ist aber ein unscharfer Begriff, so dass es manchmal notwendig ist, sich darüber zu verständigen, was gerade gemeint  ist. Ein kritischer Punkt ist beispielsweise die Frage, in wie weit jemand freiwillig Beratung aufsucht. Schule ist eine Institution, in der manchmal eine "Zwangsberatung" notwendig ist  (z.B. zur Erfüllung der Schulpflicht). Damit der Begriff  Beratung aber nicht inflationär genutzt wird und zur Vermeidung von Enttäuschungen ( "Beratung nützt ja eh nichts"!) finden wir folgende Unterscheidung hilfreich:

(Schul-)Probleme können gelöst werden durch "praktisches Handeln", "administratives Handeln" und "psychosoziale Beratung". Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil unterschiedliche Problemlöseverhalten erforderlich  sind und die Vorhersagbarkeit der Ergebnisse stark variiert.  (Psychologische) Beratung zur Lösung persönlicher Fragestellungen oder Problemen beruht auf Freiwilligkeit und die Klienten bestimmen die Ziele. 

Den aktuellen Beratungserlass NRW können Sie hier aufrufen

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