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Individualberatung

Schulpsychologie zur Unterstützung der individuellen schulischen Förderung von Schülerinnen & Schülern

Schulpsychologie ist ein Unterstützungssystem für Schulen. Aufgabe der schulpsychologischen Beratung ist es, u.a. Lehrerinnen und Lehrer bei der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Häufige Beratungsanlässe sind: Laufbahnfragen, Begabungsabklärungen, Förderdiagnostik, Fragen zur Inklusion, Verhaltensschwierigkeiten oder Probleme in Schulklassen.   Schulprobleme haben vielseitige Ursachen. Gründe können im schulischen Umfeld, beim Schüler bzw. bei seiner Familie liegen. Lösungen werden daher idealerweise in guter Kooperation von allen Beteiligten gefunden.

Der Anmeldebogen soll möglichst vom schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention ausgefüllt werden. Im Idealfall hat die Schule die Anfragen an die Schulpsychologie zuvor schulintern beraten. Beschreiben Sie möglichst genau, wie wir Sie bei der weiteren individuellen Förderung unterstützen können. Stellen Sie frühzeitig Kontakt zu den Eltern her und beteiligen Sie diese bei der Beratungsanfrage (siehe letzte Seite des Anmeldebogens).

Wenn Sie als schulisches Beratungsteam zu der begründeten Auffassung kommen, dass ausschließlich die Eltern oder die/der Schüler/in Beratung in Anspruch nehmen sollten und Sie für Ihre Arbeit keine Fragen haben, nutzen Sie bitte nicht den Anmeldebogen zur Schulberatungsstelle. Empfehlen Sie in diesen Fällen bitte eine örtliche „Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche“

Sollten Sie als Schule vor dem Ausfüllen des Bogens unsicher sein bzw. Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.

Beratung für Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer können für sich selbst Beratung wünschen, auch in Bezug auf ihre Arbeit mit einzelnen Schülerinnen und Schülern.  Möglich ist hierbei auch der Wunsch nach einer Unterrichtsbeobachtung durch einen Schulpsychologen, um die eigene Arbeit zu reflektieren. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall ausschließlich die Lehrkraft beraten wird und nicht Eltern oder Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus können Lehrkräfte sich auch hinsichtlich persönlicher Fragen (z.B. Belastungen, Konflikte usw.) beraten lassen.

Diese Beratungsanfragen der Lehrkräfte werden telefonisch angenommen. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an das Sekratariat: 02861 / 681 1414.

Beratung für Eltern und Schüler

Für die schulpsychologische Beratung ist es hilfreich, wenn Eltern und Schule bei Schulproblemen zusammenarbeiten. Dennoch können sich in Einzelfällen auch Eltern und Schüler*innen direkt an die Regionale Schulberatungsstelle wenden.

In diesen Fällen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, am besten zu unseren Telefonsprechzeiten. Hier können Sie sich von einem Schulpsychologen / einer Schulpsychologin direkt qualifiziert beraten lassen.

Sollte dies aus Termingründen nicht möglich sein, können Sie jederzeit eine Rückrufbitte in unserem Sekretariat hinterlassen. Ein/eine Schulpsycholog*in wird Sie kurzfristig kontaktieren. Hierbei können wir Ihr Anliegen besprechen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Schulpsychologische Gutachten und Förderunterricht

Wir erhalten häufig Anfragen von Eltern mit der Bitte, "Gutachten", "Bescheinigungen" oder "Stellungnahmen" zu verfassen, damit ein Kind/Jugendliche(r) in der Schule Förderunterricht erhält. Beratungsanlässe sind dabei oft "LRS", "Rechenschwäche", aber auch "ADHS" sowie "besondere Begabung".

Für alle diese Anlässe gilt: Ein schulpsychologisches Gutachten ist keine notwendige Voraussetzung für individuelle Förderung in der Schule!

Die RSB wird aber bei diesen Beratungsanlässen beratend tätig, wenn es eine Anfrage der Schule gibt, d.h. die Schule für ihre Förderarbeit eine schulpsychologische Einschätzung möchte. Diese Anfrage wird wieder mit dem Anmeldebogen in Form der gemeinsamen Anmeldung gestellt.

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