Hessen führt Meldepflicht bei Verdachtsfällen ein
Änderung des Schulgesetzes, Sonderprüfung aller Internate: Hessens Kultusministerin Henzler reagiert auf den Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule, wo Vorwürfe früh bekannt waren, die Aufklärung aber erst jetzt begann. Doch eine Frage bleibt: Hätte die Schulaufsicht früher Alarm schlagen müssen?
Hessen will aus den Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule und anderen Einrichtungen Konsequenzen ziehen. Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) kündigte am Donnerstag in Wiesbaden eine Ergänzung des Schulgesetzes an. Alle Schulen, egal ob staatlich, kirchlich oder privat, sollen darauf verpflichtet werden, in Verdachtsfällen sofort die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Staatssekretär Heinz-Wilhelm Brockmann sagte, das hessische Schulgesetz solle so geändert werden, dass es Schulen künftig untersagt sei, Missbrauchsfälle in eigener Regie aufzuarbeiten.
Henzler kündigte zudem eine Sonderprüfung aller 33 Internatsschulen in Hessen an. Sie würden in diesen Tagen angeschrieben und aufgefordert, über eventuelle Missbrauchsfälle zu berichten. Mitarbeiter der staatlichen Schulämter würden in den kommenden Wochen alle einschlägigen Einrichtungen besuchen, so Henzler.
An der Odenwaldschule, einer Reformschule mit bundesweitem Ruf, sollen acht ehemalige Lehrer, darunter der frühere Schulleiter Gerold Becker, über Jahre hinweg Schüler missbraucht haben. Die Schule erfuhr spätestens im Jahr 1998 von Vorwürfen gegen Becker. Eine wirkliche Aufklärung fand aber nicht statt, die Aufregung legte sich.
Das Kultusministerium ging nun auch der Frage nach, ob die staatliche Schulaufsicht damals mehr hätte tun müssen.
Quelle: Spiegel-Online
