Schulische Inklusion
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2006 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen, in der die Unterzeichnerstaaten sich verpflichten, ein „ inclusive education system“ zu schaffen: Niemand soll auf Grund einer Behinderung von der gesellschaftlichen Teilhabe und dem Besuch der allgemeinen Schule ausgeschlossen werden. Die UN-Konvention fordert das Menschenrecht auf Teilhabe ein, ohne dabei Vorgaben zur pädagogischen Umsetzung zu formulieren.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Januar 2009 diese Konvention ratifiziert. Strittig ist unter Fachleuten, wie der Originaltext (in englischer Sprache) ins Deutsche übertragen wurde. „Inclusion“ wurde mit „Integration“ übersetzt. Diese Wortwahl ist von weitreichender pädagogischer Bedeutung, da "inklusive Bildung" nach Meinung von Fachleuten die Abkehr von einem separierenden Schulsystem erfordert. Für die „Integration“ behinderter Kinder und Jugendlicher in die bestehende Schulstruktur würde eine Optimierung der derzeitigen sonderpädagogischen Förderung ausreichen.
Bisheriger Weg mit Nachteilen: Separation

Die „Separation“ von Schülerinnen und Schülern mit „Behinderungen“ war in der Vergangenheit eine gute und sachgerechte Lösung. In weitgehend „homogenen“ Lerngruppen und gegliederter Schulstruktur konnten „behinderte“ Kinder nicht hinreichend gefördert werden. Kinder mit Förderbedarf wurden in „Sonderschulen“ überwiesen und in Deutschland entwickelte sich ein hochspezialisiertes Förderschulwesen. Diese Strategie erfuhr jahrzehntelang eine hohe Akzeptanz durch alle Beteiligten: Die Allgemeine Schule ist von der Förderverpflichtung entlastet und Eltern sahen ihre „Sorgenkinder“ in kleinen, besonders ausgestatteten Schulen gut aufgehoben und beschützt.
Die unerwünschte „Nebenwirkung“ dieser „Erfolgsgeschichte“ ist, dass die allgemeine Schule sich zunehmend für Lern- und Verhaltensschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen nicht kompetent fühlt. In der Folge ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde, in Deutschland kontinuierlich angestiegen. Insbesondere der zunehmende Anteil von Schülern mit der Diagnose „Lernbehinderung“ und „Beeinträchtigung der sozial-emotionalen Entwicklung“ geben Anlass zur Sorge. Hinzu kommt, dass der überwiegende Teil dieser Jugendlichen trotz sonderpädagogischer Förderung keinen Hauptschulabschluss erreicht. Damit stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Effektivität schulischer Förderung in der allgemeinen Schule und der Förderschule.
Der erste Schritt: Integration

Die Integrationspädagogik hinterfragte seit den 70er Jahren die Separation von Kindern und Jugendlichen. Eltern behinderter Kinder und Pädagogen setzten sich nachdrücklich dafür ein, dass ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wurde. Logisches Ziel war es daher, diese Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines „gemeinsamen Unterrichts" (GU) in der allgemeinen Schule zu unterrichten. Die integrative Beschulung ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten aber nur punktuell geglückt. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten blieb die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht sehr klein.
Von der Integration zur Inklusion

Inklusive Pädagogik hat das Ziel, dass alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Lernvoraussetzungen gemeinsam in einer Gruppe lernen. Es gibt also keine Aussortierung zu Beginn oder während der Schullaufbahn. Die Befürworter gehen davon aus, dass Lernen immer ein individueller Prozess ist und für jedes Kind ein eigener Lern- und Förderplan erstellt werden sollte. Das gemeinsame Lernen fördert nach ihrer Überzeugung nicht nur die sozialen Fertigkeiten aller Kinder und Jugendlichen, sondern auch ihre geistige Entwicklung. Die Vielfältigkeit ist also erwünscht und die „homogene“ Lerngruppe, in der alle Kinder in gleichem Lerntempo lernen, wird nicht mehr angestrebt. Inklusive Pädagogik fragt nicht mehr danach, welche besondere Schule ein Kind besuchen soll, sondern danach, wie die Schule die speziellen (Lern-)Bedürfnisse eines Kindes befriedigen kann.
Ziele schulischer Inklusion
Derzeit fokussiert die Inklusionsdebatte in der Bildung vor allem die Frage, ob und wie Kinder und Jugendliche mit „Behinderungen“ in der allgemeinen Schule statt in Förderschulen lernen können.
Erklärtes Ziel der Bildungsministerien bundesweit ist es, die UN-Konvention so umzusetzen, dass man den Anteil der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch vorbeugende Fördermaßnahmen senken will. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in Zukunft häufiger in der allgemeinen Schule im Rahmen eines „Gemeinsamen Unterrichts“ integrativ gefördert werden. In NRW gibt es einen parteiübergreifenden Konsens zur Inklusion, entsprechende gesetzliche Regelungen liegen noch nicht vor, werden aber in Kürze erwartet.
Inklusion im Kreis Borken
Im Kreis Borken sind die Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule beheimatet, die seit langen Jahren Kinder und Jugendliche erfolgreich "inklusiv" beschulen und kreisübergreifend in ihrer Vorreiterrolle bekannt sind.
Der Kreis Borken und alle kreisangehörigen Kommunen haben beim Land NRW das Projekt Kompetenzregion sonderpädagogische Förderung Kreis Borken erfolgreich beantragt. Seit dem Schuljahresbeginn 2010/11 arbeiten sechs Kompetenzzentren unter Mitwirkung der beiden Förderschulen des Kreises ( Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache - und Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung). Grundlage ist das Schulgesetz des Landes, das den Schulträgern die Möglichkeit gibt Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) auszubauen. Die KsF sollen durch vorbeugende Förderung Lernschwierigkeiten früh begegnen, so dass sonderpädagogischer Förderbedarf möglichst nicht entsteht. Möglichkeiten der wohnortnahen, integrativen Förderung sollen erweitert werden und die Zusammenarbeit der Förderschulen und der allgemeinen Schulen soll verbessert werden. Die notwendigen Ressourcen für die Arbeit der KsF sollen in den nächsten Jahren durch freiwerdende Kapazitäten der Förderschulen bereitgestellt werden.
Das Schulamt für den Kreis Borken hat zur Arbeit der KsF eine informative Webseite erstellt.
Unterstützung durch die Schulberatungsstelle
Die Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Borken unterstützt die Schulen der Region bei ihrer Entwicklung zu inklusiven Schulen.
Dies geschieht durch
- Beratung und Diagnostik zur Unterstützung der individuellen schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- Schullaufbahnberatung für Eltern und Lehrkräfte
- Coaching und Supervisionsangebote für Lehrkräfte in inklusiven Settings
- Fortbildungen für Lehrkräfte allgemeiner Schulen und Sonderpädagogen zu pädagisch-psychologischen Themen der Inklusion
- Förderung sozialer Integration im GU
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen
- Mitarbeit in Gremien zur Weiterentwicklung der Inklusion


