Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF)
Was sind die Ziele des Verfahrens?
Welches Verhalten der Eltern ist hilfreich?
Was sind die Ziele des Verfahrens?
Wenn ein Schulkind Lernschwierigkeiten hat, ist es sinnvoll zu überlegen, wie man es unterstützen kann. Dieses tun Lehrerinnen / Lehrer und Eltern täglich und in der Regel mit Erfolg. Bleibt trotz besonderer schulischer und häuslicher Förderung der Erfolg aus, so wird es notwendig, genauer nach Ursachen für die Schwierigkeiten zu suchen. Die Schule hat dazu u. a. die Möglichkeit des Verfahrens der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wenn die Schule oder die Eltern unsicher sind, ob ein Schulkind den schulischen Anforderungen gewachsen ist, besondere Hilfen benötigt, oder Unklarheit über den Förderbedarf / den Förderort eines Kindes besteht, können die Schule oder die Eltern einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen.
Als schulpsychologischer Berater wissen wir, dass Eltern dabei viele Fragen durch den Kopf gehen und dieses Ereignis mit belastenden Gefühlen verbunden ist.
Das Verfahren soll nicht in erster Linie entscheiden, ob ein Kind eine Förderschule besuchen soll. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, wie die Schwierigkeiten des Kindes zu erklären sind. Gelingt es, diese Frage befriedigend zu beantworten, kann festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung braucht, welcher Art sie sein sollte und in welchem Umfang sie nötig ist (Förderbedarf). Erst dann ist zu überlegen, an welcher Schulform das Kind am besten gefördert werden kann (Förderort).
Wie läuft das Verfahren ab und wie sind Sie dabei beteiligt?
Auf Antrag der Schule oder der Eltern entscheidet das Schulamt zunächst darüber, ob ein solches Verfahren eröffnet wird. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Antrag begründet ist, d. h. für die Schulrätin / den Schulrat erkennbar wird, dass ein Kind vermutlich besonderer Hilfen bedarf.
Eine Sonderschullehrerin oder ein Sonderschullehrer wird in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der Schule des Kindes ein Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die Art der besonderen Lernhilfen für Ihr Kind erstellen. Dabei werden sich die beiden Lehrkräfte um ein Gespräch mit den Eltern bemühen, in dem diese über die bisherige Lernentwicklung und den Leistungsstand des Kindes informiert werden. Gleichzeitig sind die Lehrkräfte daran interessiert, die Erfahrungen der Eltern mit ihrem Kind kennenzulernen, um ein möglichst umfassendes Bild von der Lebens- und Lernsituation zu bekommen. Sofern andere Fachdienste (z. B. Beratungsstellen, Fachärzte) aufgesucht wurden und schriftliche oder mündliche Auskünfte über das Kind vorliegen, sollten diese an die Lehrkräfte weitergeben. Dies sind häufig wichtige Informationen, die helfen, die Situation besser zu verstehen. Die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer werden diese Informationen vertraulich behandeln. Zur Erstellung des Gutachtens können auch Tests eingesetzt werden, wenn dies erforderlich erscheint.
Eine schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt ist erforderlich.
Wenn das Gutachten der Lehrkräfte vorliegt, entscheidet die Schulrätin / der Schulrat darüber, ob bzw. welcher sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und in welcher Schule Ihr Kind am besten gefördert werden kann.
Vor dieser Entscheidung werden die Eltern zu einem Gespräch mit dem zuständigen Schulrat / Schulrätin ins Schulamt eingeladen. Dort haben Eltern die Möglichkeit, sich über die zukünftige Förderung ihres Kindes zu informieren und beraten zu lassen. In diesem Gespräch werden die erforderlichen Schwerpunkte der Förderung erläutert und die Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung besprochen. Zu diesem Gespräch können Eltern eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Bald nach dem Gespräch wird das Schulamt die Entscheidung schriftlich mitteilen und begründen.
Welches Verhalten der Eltern ist hilfreich?
Wenn ein Kind Probleme in der Schule hat, so ist es ganz natürlich - insbesondere dann, wenn die Schule den Antrag auf Feststellung des Förderbedarfs stellt - wenn sich bei den Eltern zunächst einmal negative Gefühle einstellen: Enttäuschung, Trauer, oder Wut sind zunächst einmal ganz verständliche Reaktionen. Bei manchen Eltern überwiegt auch die Sorge, wie es mit ihrem Kind weitergehen wird.
Versuchen Sie nicht diese Gefühle zu unterdrücken! Sprechen Sie mit Ihrem Partner/Partnerin oder einer Person Ihres Vertrauens darüber. Dies hilf Ihnen später mit "klarerem Kopf" zum Wohle Ihres Kindes mitzuarbeiten. Versuchen Sie, nachdem Sie Ihre Gefühle ausgedrückt haben, hilfreiche Gedanken zu entwickeln, wie z. B.: "Das Verfahren wird helfen, mein Kind besser zu verstehen und besser zu fördern."
Häufig quälen sich Eltern mit dem Gedanken, sie selbst, das Kind oder jemand anderes sei "Schuld" an der schulischen Entwicklung.
Bedenken Sie, dass dies eher die unwahrscheinliche Ausnahme ist. Lernschwierigkeiten und Schulprobleme entstehen häufig in einem komplizierten Wechselspiel zwischen vielen Ursachen, so dass es in der Regel nicht eine einzige Ursache ist, die zu Problemen führt.
Das Kind braucht jetzt Unterstützung! Die Erfahrung, in der Schule "nicht mitzukommen" oder mit einem anderen Problem aufzufallen, ist für ein Kind schon schwer genug. Viele sogenannte Verhaltensauffälligkeiten dienen dazu, dass ein Kind schulische "Niederlagen" auszugleichen versucht, um sie besser zu verkraften.
Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe. Geben Sie ihm nicht das Gefühl, dass es allein für die entstandene Situation verantwortlich ist. Sagen Sie Ihrem Kind, dass Sie es mögen - unabhängig von seinen derzeitigen Schulleistungen.
Die Zusammenarbeit mit den für die Erstellung des Gutachtens beauftragten Lehrerinnen und Lehrer und mit der Schulaufsichtsbehörde ist wichtig. Nur so werden Eltern den Eindruck vermeiden können, dass "über Sie entschieden wird". Tatsache ist auch, dass Eltern ihr Kind am besten kennen. Lehrerinnen und Lehrer, die den Förderplan erstellen, sind daher auf ihre Mithilfe angewiesen, um ihre Arbeit gut zu machen.
Versuchen Sie, evtl. vorhandene negative Gefühle nicht auf Ihre Gesprächspartner zu übertragen. Diese sind für die Situationen nicht verantwortlich. Sollte es Ihnen dennoch nicht immer gelingen, solche Gefühle ganz herauszuhalten, versuchen Sie diese offen anzusprechen. Sagen Sie ihren Gesprächspartnern dabei gleichzeitig, dass Sie zur Zusammenarbeit bereit sind. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach, Sie haben einen Anspruch auf vollständige Information. Bemühen Sie sich, bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aktiv mitzuarbeiten.
Was sage ich meinem Kind?
Durch die Aktivitäten der Schule und des Gesundheitsamtes wird sich ein Kind schnell Gedanken darüber machen, was mit ihm geschieht. Vielleicht fragt es auch genau nach, ob es auf eine andern Schule muss.
Stellen Sie sich diesen Fragen und versuchen Sie nicht auszuweichen. Geben Sie dem Kind dabei ehrliche Antworten. Nehmen Sie dabei aber keine Entscheidungen vorweg (Du musst auf eine Sonderschule . . . ) die Sie noch gar nicht wissen können.
Die o. g. Verhaltensweisen sind nur Beispiele dafür, wie Eltern reagieren können. Für den Vater und für jede Mutter und für jede Familie kann dies anders aussehen. Das Ziel sollte es sein, dass Eltern nach Abschluss des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die gefällte Entscheidung mittragen können. Nur so wird ein Kind von der angezielten Förderung den größten Gewinn haben.
