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Welche Schulform für mein Kind?

Die Entscheidung, welche Schule ein Kind nach der Grundschule besuchen soll, ist sicher in vielen Fällen keine leichte oder eindeutige Entscheidung.

Die Informationen dieser Seite sollen Sie bei der Schulformwahl unterstützen.

Das Schulministerium informiert über die Übergangsentscheidung so:

"Die Eltern wählen auch künftig grundsätzlich die weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) ihres Kindes.

Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen. müssen diese in einem geregelten Übergangsverfahren gewichtet werden. Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens wird daher im Interesse des Kindeswohls erhöht.

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Der Elternwille soll aber nur dann zurücktreten, wenn die Leiterin oder der Leiter des Prognoseunterrichts und die beteiligten Lehrkräfte der Grundschule und der weiterführenden Schule einstimmig davon überzeugt sind, dass die Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist."

 

Zum Prognoseunterricht sagt das Ministerium:

"Wollen Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht, ob es zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen wird. (...)

Den Unterricht erteilen jeweils eine Lehrerin oder ein Lehrer einer Grundschule und einer weiterführenden Schule; dabei legen sie die in den Lehrplänen der Grundschule bestimmten verbindlichen Anforderungen der Klasse 4 zu Grunde. (...)

Der Prognoseunterricht dauert drei Tage und umfasst an jedem Tag drei Unterrichtsstunden in Deutsch, Mathematik und weiteren Lernbereichen der Grundschule.

Nach Abschluss des Prognoseunterrichts wird eine Schülerin oder ein Schüler nur dann durch abschließenden Bescheid des Schulamtes nicht zum Besuch der Schule der gewählten Schulform zugelassen, wenn die Leiterin oder der Leiter des Prognoseunterrichts und die beteiligten Lehrkräfte einstimmig davon überzeugt sind, dass die Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist, die Schülerin oder der Schüler also auch nicht mit Einschränkungen für die gewählte Schulform geeignet ist. Andernfalls wird die Empfehlung der Grundschule durch die Zulassungsbescheinigung des Schulamtes auf Grund des Prognoseunterrichts ersetzt.

Das Schulamt soll auch für diejenigen Kinder eine Teilnahme am Prognoseunterricht empfehlen, deren Eltern sie trotz einer entsprechenden Grundschulempfehlung für die Realschule oder das Gymnasium nicht an der jeweiligen Schulform angemeldet haben."