Anmeldung zur Individualberatung
Schulpsychologie zur Unterstützung der Schulen
Gemeinsame Beratung für Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler
Schulpsychologische Gutachten und Förderunterricht
Schulpsychologie zur Unterstützung der Schulen
Schulpsychologie ist ein Unterstützungsystem für Schulen. Aufgabe der schulpsychologischen Beratung ist es, Lehrerinnen und Lehrer mit hilfreichen Informationen, Ideen und Anregungen zu versorgen, um sie bei der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Häufige Beratungsanlässe sind: Laufbahnfragen, Begabungsabklärungen, Förderdiagnostik, Verhaltensbeobachtungen oder Probleme in Schulklassen.
Schulprobleme haben vielseitige Ursachen. Gründe können beim Schüler, bei seiner Familie aber auch im schulischen Umfeld liegen. Lösungen werden daher idealerweise in guter Kooperation von allen Beteiligten gefunden.
Ein sorgfältig ausgefüllter Anmeldebogen ist der gute Einstieg in eine kooperative Beratung. Wenn wir einen sorgsam ausgefüllten Anmeldebogen erhalten, wissen wir, dass dahinter ein wichtiges Beratungsanliegen steht. Die Informationen helfen uns, diesen Beratungsbedarf zeitnah und effektiv zu bearbeiten. Der Anmeldebogen soll von der anfragenden Lehrkraft ausgefüllt werden. Versuchen Sie möglichst genau zu beschreiben, wie wir Sie bei der individuellen Förderung unterstützen können. Stellen Sie frühzeitig Kontakt zu den Eltern her und beteiligen Sie diese nach Möglichkeit bei der Beratungsanfrage (siehe letzte Seite).
Wenn Sie als Lehrerin /Lehrer zu der begründeten Auffassung kommen, dass ausschließlich die Eltern oder die/der Schüler/in Beratung in Anspruch nehmen sollten und Sie für Ihre Arbeit keine Fragen haben, ist die Schulberatungsstelle nicht der erste Ansprechpartner. Empfehlen Sie in diesen Fällen bitte eine örtliche „Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche“. Die Regionale Schulberatungsstelle hilft bei Klärung und Planung individueller Förderung, übernimmt aber keine längerfristigen Förderungen und auch keinen therapeutischen Auftrag.
Beratung für Lehrkräfte
Lehrerinnen und Lehrer können für sich selbst Beratung wünschen, auch in Bezug auf ihre Arbeit mit einzelnen Schülerinnen und Schülern. Möglich ist hierbei auch der Wunsch nach einer Unterrichtsbeobachtung durch einen Schulpsychologen, um die eigene Arbeit zu reflektieren. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Lehrkraft beraten wird und nicht Eltern oder Schülerinnen und Schüler. Diese Beratungsanfragen der Lehrkräfte werden telefonisch angenommen. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an das Sekratariat (Frau Wewers): 02861 / 821414.
Besteht der übereinstimmende Wunsch von Schule und Elternhaus nach einer Beratung durch die RSB, soll die Anmeldung mit dem Anmeldebogen schriftlich durchgeführt werden. In diesen Fällen ist auch (nach Absprache mit dem/der bearbeitenden Schulpsychologen/in) die Durchführung einer schulpsychologischen Einzeldiagnostik mit einem/einer Schüler/in möglich.
Gemeinsame Beratung für Lehrer, Eltern und Schüler
Hilfreich ist es, wenn Eltern und Schule bei Schulproblemen zusammenarbeiten. Daher bitten wir Lehrkräfte und Eltern, möglichst gemeinsam eine Anfrage zu stellen (siehe Download: Anmeldung). Für die Beratungsanlässe "Hochbegabung", "LRS" u. "Dyskalkulie" ist immer eine gemeinsame Anmeldung von Schule und Eltern erforderlich!
Der schriftliche Anmeldebogen wird weitgehend von der Klassenlehrerin/Klassenlehrer ausgefüllt, die Eltern haben aber auch Gelegenheit, ihre Beratungsanfrage zu formulieren.
Da die Beratungsstelle mehrere Hundert Anfragen nach individueller Beratung im Schuljahr erreichen, sind Wartezeiten unvermeidbar. Bitte beachten Sie dies, insbesondere bei Anfragen zur Schullaufbahn-Beratung.
Wenn Sie Fragen zur Anmeldung haben, rufen Sie bitte im Sekretariat der Beratungsstelle an: 02861 / 821414
Schulpsychologische Gutachten und Förderunterricht
Wir erhalten häufig Anfragen von Eltern mit der Bitte, "Gutachten", "Bescheinigungen" oder "Stellungnahmen" zu verfassen, damit ein Kind / Jugendliche(r) in der Schule Förderunterricht erhält. Beratungsanlässe sind dabei oft "LRS", "Rechenschwäche", aber auch "ADHS" sowie "besondere Begabung".
Für alle diese Anlässe gilt: ein schulpsychologisches Gutachten ist keine notwendige Voraussetzung für individuelle Förderung in der Schule!
Die RSB wird aber bei diesen Beratungsanlässen beratend tätig, wenn es eine Anfrage der Schule gibt, d.h. die Schule für ihre Förderarbeit eine schulpsychologische Einschätzung möchte. Diese Anfrage wird mit dem Anmeldebogen gestellt.


